Haffner & Keschmann Patentanwälte Haffner & Keschmann Patentanwälte
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In letzter Zeit wurden wir von unseren Klienten vermehrt auf die Geschäftspraktiken einiger Gebühreneinzahlungsfirmen aufmerksam gemacht. Es handelt sich dabei meist um Firmen, die unter amtlich anmutenden Firmenbezeichnungen auftreten, wie z.B. Intellectual Property Agency Ltd. oder European Trademark Organisation S.A., und Markeninhaber an die Fälligkeit der Einzahlung der Erneuerungsgebühr erinnern. Dabei werden unter Vortäuschung, dass es sich um amtliche Gebühren handelt, völlig überhöhte Preise angeboten.

Beispielsweise liegen uns Erinnerungsschreiben vor, in dem angegeben ist, dass die Verlängerungsgebühr 2.434,- EUR für weitere 10 Jahre beträgt. Eine Nachprüfung ergab allerdings, dass die tatsächliche amtliche Gebühr in diesem Fall lediglich 850,- EUR beträgt. Die Differenz, das sind 1.584,- EUR, sind (verdeckte) Kosten, die der Gebühreneinzahlungsfirma zufließen. Dies ein Vielfaches dessen, was die Gebühreinzahlung beispielsweise bei Patentanwälten kostet.

Derartige Erinnerungs- bzw. Angebotsschreiben, die Sie von Ihnen nicht geläufigen Unter-nehmen erhalten, sollten daher mit höchster Vorsicht genossen werden. Sollten Sie Zweifel haben, können wir derartige Schreiben gerne für Sie überprüfen.
 
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