• Patentanwälte
    • Sie erwarten Kompetenz und Engagement.

      Wir überraschen zusätzlich mit Persönlichkeit.

      Seit mehr als 60 Jahren vertrauen unsere Mandanten – von KMUs über Universitäten bis hin zu führenden Großkonzernen – auf unsere Erfahrung im nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutz. Dabei bearbeiten und vertreten wir Erfindungen in den Bereichen Chemie und Pharmakologie, Medizin, Biologie und Biotechnologie, Maschinenbau, Physik sowie Elektro- und Informationstechnik.

      Die Struktur unserer Kanzlei ermöglicht die individuelle Abwicklung von Einzelaufträgen ebenso wie die Betreuung und Verwaltung großer Schutzrechtsportfolios. Ein Team aus 15 erfahrenen und spezialisierten Mitarbeitern sowie modernste Infrastruktur garantieren bestmögliche individuelle Betreuung.

      Ihre Ansprechpartner beherrschen mindestens zwei Fremdsprachen, denn wir vertreten Ihre Interessen nicht nur in Österreich und der EU, sondern auf der ganzen Welt. Darüber hinaus beobachten und gestalten wir die internationalen Entwicklungen des gewerblichen Rechteschutzes als Delegierte in Intellectual-Property-Vereinigungen und Berufsverbänden.

    • DI Marc Keschmann

      Als Konzertmeister des Wiener TU-Orchesters spielt er nicht nur in seiner Kanzlei die sprichwörtlich erste Geige. Er weiß genau, wie man Einzelleistungen behutsam fördert und sich im Gewirr der Masse Gehör verschafft. Für ein perfektes Gesamtergebnis zählt die Beachtung wichtiger Details ebenso wie die Fähigkeit unwichtige Kleinigkeiten ausblenden zu können. Am Ende bleibt die schönste Anerkennung doch stets die Begeisterung – bei seinen Mandaten wie beim Publikum.

      Partner

      Patentanwalt
      European Patent Litigator
      European Patent Attorney
      European Trademark & Design Attorney
      Laienrichter am Handelsgericht Wien und am Obersten Gerichtshof (OGH)
      Vizepräsident der Österreichischen Patentanwaltskammer

      Ausbildung:

      Studium des Wirtschaftsingenieurwesens – Maschinenbau an der Technischen Universität Wien

      Auslandstätigkeiten:

      Österreichische Außenhandelsstelle Paris

      Mitgliedschaften:

      Österreichische Patentanwaltskammer (Vizepräsident)
      Österreichische Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (Vorstandsmitglied)
      FICPI (Internationaler Verband der Patentanwälte)
      AIPPI (Internationale Vereinigung für den Schutz des Geistigen Eigentums), österreichischer Delegierter
      EPI (Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter)
      ECTA (European Communities Trade Mark Association)
      INTA (International Trademark Association)

      Veröffentlichungen:

      Co-Autor: "marken.schutz" (MANZ, Hrsg: G. Kucsko, Wien 2006)

      Sprachen:

      deutsch, englisch, französisch

    • Mag. Magdalena Artaker

      Sie ist immer mit offenen Augen unterwegs – ob im Alltag oder bei vielen Reisen um die Welt. Ihre gewinnende Art weckt schnell Vertrauen. Zu recht. Denn als gute Zuhörerin findet sie stets rasch eine passende Lösung. Gepaart mit ihrem Blick für Qualität und Design sowie dem wissenschaftlichen Hintergrund ergibt das eine perfekte Mischung für komplexe Fälle.

      European Patent Attorney

      Ausbildung:

      Studium der Genetik und Mikrobiologie an der Universität Wien

      Sprachen:

      deutsch, englisch, französisch

    • DI Paul Schreiner

      Neugierde war schon immer sein größter Antrieb. Besonders, wenn es um Technisches geht, will DI Paul Schreiner ganz genau verstehen, wie etwas funktioniert. Er geht den Dingen daher stets kritisch auf den Grund. Dass der passionierte Windsurfer dabei auf einen überraschend breit aufgestellten praktischen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann – von der Molekularbiologie bis hin zur Medizintechnik und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen – ist sicher auch seiner Wissbegierde zu verdanken.

      European Patent Attorney

      Ausbildung:

      Studium der Lebensmittel- und Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur Wien 
      ENSIA – École Nationale Supérieure des Industries Agricoles et Alimentaires, 
      Paris-Massy

      Sprachen:

      deutsch, englisch, französisch 

    • Technik und Recht sind zwei einander fremde Welten.

      Wir sprechen beide Sprachen fließend.

      Patentanwälte sind mehr, als „spezialisierte“ Anwälte. Jeder von uns verfügt über ein abgeschlossenes technisches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Hochschulstudium. Nur so können wir bei der Beurteilung und Bearbeitung von Erfindungen den technischen Sachverhalt auch rasch erfassen.

      Darüber hinaus sind wir mit unserer juristischen Qualifikation Experten auf dem Gebiet des Patent-, Marken- und Musterrechts. Erst die Kombination von Naturwissenschaft und Recht ermöglicht uns, das geistige Eigentum unserer Mandanten bestmöglich zu schützen.

    • Österreichische Patentanwälte unterliegen den hohen Standards der österreichischen Patentanwaltskammer und müssen die staatliche Patentanwaltsprüfung absolvieren. Das garantiert Mandanten umfassendes Wissen in folgenden Bereichen:

      • Österreichische Rechtsvorschriften bei Patent-, Halbleiterschutz-, Marken-, Muster- und Patentanwaltsrecht sowie einschlägiges zwischenstaatliches Vertragsrecht.
      • Vorschriften des österreichischen Wettbewerbsrechts und der wichtigsten ausländischen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
      • Österreichische Rechtsvorschriften bei Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, bürgerlichem Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht
      • Zur Überwachung dienen Standesrichtlinien, ein strenges Disziplinarrecht sowie die Disziplinargewalt der Patentanwaltskammer und des zuständigen Ministeriums.

      Für die Eintragung als European Patent Attorney muss darüber hinaus eine vom europäischen Patentamt durchgeführte europäische Eignungsprüfung absolviert werden. Hierzu ist umfassendes Wissen über das europäische Patentrecht, den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), die Pariser Verbandsübereinkunft, die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA sowie nationales Recht erforderlich, soweit es auf europäische Patentanmeldungen und Patente Anwendung findet.

    • Klarheit

      Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sind oft kompliziert und vielschichtig. Bei Patenten ist neben den juristischen Aspekten auch der meist ebenso komplexe technische Sachverhalt zu berücksichtigen. Nicht jeder ist mit der patent- oder markenrechtlichen bzw. juristischen Fachsprache vertraut. Deshalb sind wir stets bestrebt, gegenüber unseren Mandanten eine klare Ausdrucksweise zu gebrauchen und die dem jeweiligen Fall zugrunde liegende Problematik verständlich zu formulieren.

      Ergebnisorientierung

      Wir legen höchsten Wert auf eine ergebnisorientierte Bearbeitung der uns von Ihnen anvertrauten Fälle. Dabei soll jede Falllösung auch die jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

      Sicherheit

      Die Sicherheit der Schutzrechte unserer Mandanten ist uns äußerst wichtig. Bei allen Tätigkeiten in unserer Kanzlei herrscht daher das 4-Augen-Prinzip, sowohl bei der inhaltlichen Bearbeitung von Fällen als auch bei formalen Tätigkeiten. In besonders kritischen Bereichen, wie z.B. bei der Fristen- und Jahresgebührenüberwachung, gibt es in unserer Kanzlei mehrfache Sicherheitsmechanismen, wobei neben einer computerunterstützten Überwachung auch eine händische Aufzeichnung und Kontrolle der Fristen erfolgt.

      Vertraulichkeit

      Wir sind uns bewusst, dass in der Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Ihnen als Mandant persönliches Vertrauen eine große Rolle spielt. Es ist selbstverständlich, dass wir die uns anvertrauten Informationen streng vertraulich behandeln. Als Patentanwälte sind wir zu strengster beruflicher Verschwiegenheit verpflichtet. Beispielweise dürfen wir die Aussage als Zeuge vor den Zivilgerichten und vor den Verwaltungsbehörden verweigern, wenn Mandanteninteressen betroffen sind.

      Sorgfalt

      Wir verpflichten uns, die übernommenen Vertretungen mit Sorgfalt zu führen und die Interessen unserer Mandanten mit Eifer und Treue zu wahren. Wir sind befugt, alles, was wir nach dem Gesetz zur Vertretung unseres Mandanten für dienlich erachten, unumwunden vorzubringen und Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche unserer Vollmacht, unserem Gewissen und den Gesetzen nicht widersprechen.

    • Je nach Art Ihrer Erfindung oder Entwicklung gibt es entsprechende Schutzrechte:

      Bitte klicken Sie auf das jeweilige Schutzrecht, um mehr darüber zu erfahren ...

    • Halten Sie Ihre Erfindung geheim.

      Bis wir sie geschützt haben.

      Patente schützen technische Erfindungen. Eine Erfindung im patentrechtlichen Sinn ist eine neue Lösung zu einem technischen Problem.

      Patente verleihen ihren Inhabern das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten.

      Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.

      Der Patentschutz setzt die Anmeldung der Erfindung beim Patentamt und die Eintragung in das Patentregister voraus.

      Achtung: Ein rechtsbeständiges Patent kann nicht erlangt werden, wenn die Anmeldung eingereicht wird, nachdem Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben. Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf, bevor Ihre Erfindung in irgendeiner Weise an die Öffentlichkeit dringt.

    • Wenn es einfach und schnell gehen muss:

      Gebrauchsmuster statt Patent.

      Das Gebrauchsmuster ist so wie das Patent ein Schutzrecht für technische Erfindungen.

      Die Unterschiede zum Patent sind in Österreich u.a. folgende:

      - Die Laufzeit beträgt nur 10 Jahre.

      - Es findet keine amtliche Prüfung hinsichtlich der Schutzfähigkeit statt, ein Gebrauchsmuster kann dadurch schneller erwirkt werden.

      - Es gibt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist: eine Veröffentlichung der eigenen Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag ist nicht neuheitsschädlich.

      - Schutzfähig ist auch die Programmlogik eines Computerprogramms.

      Gebrauchsmuster sind nur in einigen Ländern möglich (z.B. Österreich, Deutschland, Tschechien).

    • Kürzere Schutzzeiten durch Zulassungsverfahren?

      Wir sorgen für gerechten Ausgleich.

      Das ergänzende Schutzzertifikat, auch SPC (supplemental protection certificate) genannt, verlängert die Laufzeit eines Patentes für zulassungspflichtige Arznei- oder Pflanzenschutzmittel um bis zu 5 Jahre, um die kostspielige und langwierige Entwicklung von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln finanziell tragbarer zu machen.

      Der Schutzumfang des Schutzzertifikates ist innerhalb der Grenzen des Grundpatents auf das in der jeweiligen Marktzulassung genannte Erzeugnis beschränkt.

      Das Schutzzertifikat schließt nahtlos an den Patentschutz an und gilt ab Ablauf der maximalen gesetzlichen Laufzeit des Patentes und zwar für eine Dauer, die dem Zeitraum zwischen der Einreichung der Patentanmeldung und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum entsprich, abzüglich eines Zeitraumes von fünf Jahren. Maximal beträgt jedoch die Laufzeit des Schutzzertifikates fünf Jahre vom Zeitpunkt seines Wirksamwerdens an.

    • Bewahren Sie Ihr Design vor Kopien:

      Mit Geschmacksmustern.

      Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln, Fahrzeugen oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann ein Geschmacksmuster angemeldet werden.

      Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht seinem Inhaber das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem kann der Inhaber es anderen verbieten, das Design ohne seine Zustimmung zu verwenden.

      Ein Geschmacksmusterschutz setzt in der Regel die Anmeldung beim Patentamt und die Eintragung in das Geschmacksmusterregister voraus. Es gibt in einigen Ländern aber auch „nicht eingetragene Geschmacksmuster“ mit verkürzter Laufzeit und beschränkter Wirkung. Der Schutz entsteht automatisch nach erstmaliger Veröffentlichung des Musters. Beispielsweise sieht die EU-Geschmacksmusterverordnung ein EU-weites, nicht eingetragenes Geschmacksmuster vor.

    • Wer in eine Marke investiert,

      muss sie schützen.

      Die Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander unterscheidet. Sie gibt dem Konsumenten die Möglichkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung eines bestimmten Herstellers oder Anbieters im Geschäftsleben zu identifizieren.

      Ein Markenrecht entsteht in der Regel durch amtliche Registrierung, unter gewissen Bedingungen auch durch Benutzung und die daraus entstehende Bekanntheit der Marke.

      Häufig werden Marken mit einem ® (wenn die Marke amtlich registriert wurde) oder TM (TradeMark) gekennzeichnet, dies ist in Österreich jedoch nicht unbedingt erforderlich.

      Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene entstehen. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern, kann es je nach dem territorialen Wirkungsbereich des Markeninhabers - aber auch schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet - sinnvoll sein, den Markenschutz über Österreich oder die EU hinaus zu erstrecken.

    • Damit Ihre Investitionen wachsen und gedeihen,

      sollten wir sie schützen.

      Der Schutz einer Pflanzensorte wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit für Sorten erteilt, die unterscheidbar, homogen, beständig und neu sind.

      Der Sortenschutz bewirkt ein befristetes ausschließliches Recht zur Erzeugung, Vermehrung und zum Vertrieb von Vermehrungsmaterial.

      Die Schutzdauer beträgt für Bäume und Reben sowie für Hopfen und Kartoffeln 30 Jahre, bei allen übrigen Arten 25 Jahre ab Erteilung des Sortenschutzes.

    • Sie leben Naturwissenschaft und Technik.

      Wir auch.

      Für unsere Mandanten kümmern wir uns sowohl um die Erlangung, als auch um Anfechtung und Durchsetzung aller Schutzrechte.

      Wir vertreten sie vor Patentämtern, übernehmen aufwändige Recherchen und Überwachen sämtliche Schutzrechts-Aktivitäten. Außerdem verwalten wir komplette Portfolios und entwickeln ausgeklügelte Strategien.

      Wir kümmern uns um das komplexe Dienstnehmer-Erfinderrecht, arbeiten Verträge aus und bewerten Schutzrechte. Darüber hinaus finden wir steuerliche Förderungen sowie Vergünstigungen und veranstalten spannende Vorträge und Seminare.

    • Wir sichern Ihre Rechte schnell.

      Und so effizient, wie möglich.

      Ausarbeitung, Einreichung und Betreuung von Anmeldungen:

      Patentanmeldungen
      Gebrauchsmusteranmeldungen
      Geschmacksmusteranmeldungen
      Schutzzertifikatsanmeldungen
      Markenanmeldungen
      Sortenschutzanmeldungen

      Wir führen für Sie alle Schritte zur Erlangung von Schutzrechten durch. Von der Ausarbeitung der Anmeldung über die Einreichung beim jeweiligen Patentamt, die Zahlung der jeweils erforderlichen amtlichen Gebühren, die Bearbeitung von amtlichen Bescheiden bis zur Erfüllung der formalen Erfordernisse bei Erteilung des Schutzrechts. Wir überwachen alle amtlichen Fristen während des Erteilungsverfahrens. Nach Erteilung eines Schutzrechts überwachen wir die Fristen zur Einzahlung der Jahres- oder Erneuerungsgebühren, die für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Schutzrechts notwendig sind.

    • Wenn nicht alles mit rechten Dingen zugeht:

      Wir fechten Schutzrechte an.

      Nicht rechtsbeständig erscheinende Schutzrechte Dritter können angefochten werden Etwa dann, wenn sie aufgrund unvollständiger amtlicher Recherchen nicht neu erscheinen oder dem Durchschnittsfachmann nahe liegen.

      Wir arbeiten Nichtigkeitsanträge, Einsprüche, Beschränkungsanträge, Feststellungsanträge, Löschungsanträge und Widersprüche aus, reichen diese ein und führen das gesamte Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Löschung, Einschränkung oder Aufrechterhaltung des angegriffenen Schutzrechts.

      Wenn Ihr eigenes Schutzrecht angegriffen wird, führen wir alle Schritte zur bestmöglichen Verteidigung des Schutzrechts durch.

    • Wir sorgen dafür, dass Ihre Schutzrechte respektiert werden.

      Im In- und Ausland.

      Wird ein Schutzrecht verletzt, stehen dem Schutzrechtsinhaber gegenüber dem Verletzer in der Regel Unterlassungs-, Schadenersatz-, und Beseitigungsansprüche und je nach Schutzrechtsart weitere Ansprüche zu.

      Bei Schutzrechtsverletzungen wird der Verletzer in der Regel zunächst schriftlich abgemahnt. Wenn außergerichtliche Schritte nicht erfolgreich sind, muss ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Gemeinsam mit einem Rechtsanwaltskollegen bereiten wir die Verletzungsklage vor und führen das Gerichtsverfahren beim jeweils zuständigen Zivil- oder Strafgericht bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Wenn ausländische Schutzrechte betroffen sind, koordinieren wir die Gerichtsverfahren in den verschiedenen Ländern und instruieren unsere jeweiligen Kollegen.

    • Wir kennen keine Grenzen.

      Wir sorgen weltweit für Ihr Recht.

      Als österreichische Patentanwälte und European Patent, Trademark & Design Attorneys vertreten wir unsere Mandanten vor

      - dem österreichischen Patentamt,
      - dem Oberlandesgericht Wien,
      - dem europäischen Patentamt,
      - der WIPO (World Intellectual Property Organisation)
      - dem EU-Marken- und Musteramt, ("Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt")

      sowie

      in Grenzbeschlagnahmeverfahren.

      Weiters sind wir zur Mit-Vertretung, z.B. neben dem Rechtsanwalt, vor den ordentlichen Gerichten und Strafgerichten befugt.

      In Ländern, in denen wir unsere Mandanten nicht direkt vertreten können, greifen wir auf ein internationales Netzwerk an qualifizierten Berufskollegen zurück.

    • Wir recherchieren vor einer Anmeldung.

      Das vermeidet Überraschungen.

      Markenrecherchen
      Vor Einführung einer neuen Marke recherchieren wir, ob die gewünschte Marke frei von Rechten Dritter ist. Wir führen zur gewünschten Marke eine Ähnlichkeits- oder Identitätsrecherche durch und nehmen eine Beurteilung hinsichtlich allfälliger Verletzungen der Rechte Dritter vor.

      Patentrecherchen
      Vor Anmeldung einer Erfindung ermitteln wir den Stand der Technik auf dem jeweiligen technischen Gebiet, um festzustellen, ob die Erfindung patentfähig ist.

      Wir recherchieren den aktuellen Status von Schutzrechten weltweit, wir ermitteln die aktuellen bibliographischen Daten aus dem jeweiligen Register und prüfen, ob das Schutzrecht (noch) aufrecht ist.

    • Neue Marken und Patente verraten auch viel.

      Über Aktivitäten des Mitbewerbs.

      Die Überwachung der Anmeldeaktivität von Konkurrenzfirmen kann sehr aufschlussreich sein. Eine Patentüberwachung erlaubt beispielsweise, neue technische Entwicklungen der Konkurrenz frühzeitig zu erfassen und deren Patentanmeldungen, die möglicherweise mit der eigenen Produktplanung kollidieren, frühzeitig zu erkennen.

      Eine Markenüberwachung umfasst die systematische und permanente Beobachtung der relevanten Markenregister nach möglichen Kollisionsmarken. Sie ist nach erfolgreicher Registrierung einer Marke empfehlenswert, um die eigene Marke gegen mögliche Gefahren verteidigen zu können.

    • Den Verwaltungsaufwand sollten Sie nicht unterschätzen.

      Sondern auslagern.

      Bei einem umfangreichen Schutzrechtsportfolio ist der Verwaltungsaufwand für die Fristenkontrolle, Koordinierung und Veranlassung der jeweils für die Weiterverfolgung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte erforderlichen Maßnahmen erheblich.

      Wir verfügen über langjährige Erfahrung und die erforderlichen Einrichtungen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Ihr Portfolio möglichst kostengünstig und unter Einhaltung der höchsten Sicherheitsstandards zu verwalten.

      Zusätzlich koordinieren wir beispielsweise die weltweite Eintragung des Inhaberwechsels von Schutzrechten in den verschiedenen Schutzrechtsregistern.

    • Sie haben das Gefühl, dass es noch besser ginge?

      Wir haben schon längst einen konkreten Plan.

      Zur Optimierung des Schutzes für Ihre Erfindungen, Marken oder Designs entwickeln wir geeignete Anmeldestrategien. Besonders im internationalen Kontext gilt es Vor- und Nachteile der verschiedenen überregionalen, regionalen und nationalen Schutzrechtsanmeldungen abzuwägen und die jeweils günstigste Strategie zu finden.

      Wir beraten Sie weiters hinsichtlich des bestmöglichen Einsatzes und der Kombination der verschiedenen Schutzrechtsarten und übernehmen die Koordination der jeweils erforderlichen Aktivitäten.

    • Angestellte und Ansprüche auf Erfindungen.

      Wir schaffen für alle Klarheit.

      In vielen Fällen sind die Eigentumsrechte an der Erfindung eines Dienstnehmers oder allfällige Vergütungsansprüche des Dienstnehmers unklar.

      Wir beraten Dienstgeber oder -nehmer in Sachen Diensterfindungen, beispielsweise bei der Beurteilung der Eigentumsrechte, bei der Berechnung von Dienstnehmererfindervergütungen und bei der Erstellung von unternehmensinternen Richtlinien für die Behandlung von Diensterfindungen.

    • Schutz von Know-how verlangt Know-how von Schutz.

      Auch im Vertragsrecht.

      Die Erstellung von Verträgen erfordert viel Erfahrung mit der jeweiligen Rechtsmaterie. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Verträgen betreffend Patente, Gebrauchsmuster, Muster, Marken und dgl. und verfassen solche Verträge, unter anderem:

      - Lizenzvereinbarungen
      - Know-how-Verträge
      - Forschungsverträge
      - Geheimhaltungsvereinbarungen
      - Koexistenzvereinbarungen
      - Rechtsübertragungs- bzw. Kaufverträge

    • Marken und Patente sind viel wert.

      Doch wie viel genau?

      Der monetäre Wert eines Schutzrechts ist beispielsweise bei der Veräußerung, der Lizenzierung oder der Verpfändung des Schutzrechts oder bei der Unternehmensbewertung von Bedeutung.

      Wir übernehmen die Überprüfung und objektive Bewertung Ihres Portfolios.

    • Erfindergeist wird vom Staat gefördert.

      Wir helfen Ihnen, davon zu profitieren.

      Es gibt verschiedene öffentliche und private Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Patentierungskosten fördern. Wir informieren Sie gerne über die diesbezüglichen Möglichkeiten und Voraussetzungen.

      Weiters können bei der Verwertung von patentgeschützten Erfindungen unter bestimmten Umständen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Wir können Ihnen hierzu Basisinformationen liefern, eine ausführliche Beratung können Sie bei Ihrem Steuerberater erhalten.

    • Sie brauchen eine unabhängige, objektive Meinung?

      Wir hinterfragen alles kritisch.

      Zur Verwendung in Gerichtsverfahren oder als Basis für betriebsinterne Entscheidungen erstellen wir Gutachten über die

      Verletzung oder Nicht-Verletzung von Schutzrechten

      Rechtsbeständigkeit oder Nichtigkeit von Schutzrechten

    • Auch unser Know-how ist besonders wertvoll.

      Wir teilen es gerne.

      Auf Anfrage halten wir gerne Vorträge oder Seminare in Ihrem Unternehmen ab. Als sinnvoll und zielführend haben sich halb- oder ganztätige Veranstaltungen herausgestellt. Die Themenwahl erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und reicht von Einführungsseminaren über Patent-, Marken- und/oder Musterrecht bis zu weiterführenden Seminaren zu Spezialthemen, wie z.B. der Dienstnehmervergütung für Diensterfindungen.

    • Neuigkeiten aus Patent- und Markenrecht.

      Und unserer Kanzlei.

      Das Patent- und Markenrecht unterliegt Veränderungen und Anpassungen. Wir halten Sie über Wissenswertes am Laufenden. Außerdem bieten wir Ihnen hier die am häufigsten gebrauchten Formulare in den aktuellen Versionen hier zum Download.

      Unsere Mandanten können sich auf Wunsch sogar online mit uns verbinden. Und alle, die die Leidenschaft für Naturwissenschaft UND Technik mit uns teilen, finden in diesem Bereich unsere aktuellen Job-Angebote.

    • Die schnellste Verbindung in unsere Kanzlei.

      Diskret und sicher.

      Unsere Mandanten können sich zum Datenaustausch hier mit Ihren persönlichen Zugangsdaten anmelden.

      Login

    • Wir übernehmen den kompletten Papierkram.

      Nach ein paar Formalitäten.

      Auch wir sind auf Formulare angewiesen, die meisten füllen wir jedoch bereits fertig für Sie aus. Die am meisten gebrauchten finden Sie hier zum Download.

    • Spezialisten für Technik UND Recht sind rar.

      Das wissen wir nur zu gut.

      Wir suchen junge Absolventen/innen eines Universitätsstudiums auf dem Gebiet der Physik, des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik, um in unserer Kanzlei die

      Ausbildung zum Patentanwalt / zur Patentanwältin

      zu durchlaufen.

      Nach einer dreijährigen praxisbegleitenden Ausbildung auf dem Gebiet des Europäischen Patentrechts legen Sie die Europäische Eignungsprüfung zum "European Patent Attorney" ab. Nach weiteren zwei Jahren Praxis mit Bezug auf das Österreichische Patent- und Markenrecht absolvieren Sie die Österreichische Patentanwaltsprüfung.

      Sie sind gewillt, sich mit hoher Lern- und Einsatzbereitschaft kreativ in unser Team einzubringen, wobei eine schnelle Auffassungsgabe, analytisches Denken und Genauigkeit zu Ihren Stärken zählen. Ihre hervorragenden Deutsch- und Englischkenntnisse versetzen sie in die Lage, sowohl technische und rechtliche Zusammenhänge präzise zu beschreiben, als auch mit Freude mit unseren MandantInnen und KollegInnen im In- und Ausland zu kommunizieren.

      Wenn Sie Interesse an dieser interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeit haben und Ihnen eine langjährige Zusammenarbeit vorschwebt, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an office@atpat.com

    • Wir liegen gut.

      In jeder Hinsicht.

      Haffner und Keschmann Patentanwälte GmbH
      Schottengasse 3a
      1010 Wien, Österreich

      Telefon: +43 (0)1 5330858, 5332504
      Fax: +43 (0)1 5339250

      office@atpat.com

      Die Kanzlei befindet sich im ersten Wiener Gemeindebezirk zwischen Schottentor und Freyung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Sie am besten bis zur Haltestelle Schottentor (U2, 1, D, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 71, 1A, 40A). Von dort sind sie in 2 Minuten bei uns. Autofahrer parken am besten in der Parkgarage Freyung oder in der Votivpark-Garage. Im ersten Bezirk gilt flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzone: Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr.

    • Wir wissen, wie wichtig das Kleingedruckte sein kann.

      Auch, wenn es keiner beachtet.

      Haffner und Keschmann Patentanwälte GmbH
      Schottengasse 3a, A-1010 Wien, Österreich
      Telefon: +43 (0)1 5330858, Fax: +43 (0)1 5339250

      Rechtliche Hinweise gemäß §5(1) ECG:

      Haffner und Keschmann Patentanwälte GmbH sind österreichische Patentanwälte, European Patent Attorneys und Mitglieder der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI) und unterliegen den standesrechtlichen Vorschriften der Österreichischen Patentanwaltskammer (www.patentanwalt.at), den EPI-Standesrichtlinien (www.patentepi.com) und den FICPI-Standesrichtlinien (www.ficpi.org).

      Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      Geschäftsführer: Marc Keschmann
      Firmenbuchnummer: FN 381934v, HG Wien
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU67774704

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